Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für den Besuch der Swarovski Kristallwelten beinhalten und umfassen nachstehende (A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, (B) Bedingungen betreffend Verhalten und Aufenthalt in den sowie Benutzung der Swarovski Kristallwelten (kurz „Verhaltensordnung“), (C) Bedingungen für Veranstaltungen und Workshops in den Swarovski Kristallwelten, (D) Bedingungen für den Gastronomiebereich sowie (E) Bedingungen für das Betreten und die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten (kurz „Benutzungs- und Eislaufordnung“) (zusammen kurz „Besuchsbedingungen“).


(A) Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Besuch der Swarovski Kristallwelten: Mit dem Erwerb des Tickets, dem Betreten oder der (auch unentgeltlichen) Benutzung der Swarovski Kristallwelten (einschließlich sämtlicher Anlagen und der Parkplätze) stimmt der Besucher ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser „Besuchsbedingungen“ in ihrer Gesamtheit und insbesondere der Geltung und Einhaltung der „Verhaltensordnung“ zu. 
  2. Parkplatz: Die Benutzung des Parkplatzes ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Dauer der Parkplatzbenutzung ist auf die Dauer des Aufenthalts in den Swarovski Kristallwelten beschränkt. Auf dem gesamten Parkplatz und den Zufahrten gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Parkplatz ist nicht bewacht. Besucher haben sich zu vergewissern, dass Personen, Tiere oder Wertsachen nicht in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. Für allfällige Schäden (Beschädigung des Fahrzeugs, Diebstahl etc.) ist jede Haftung von Swarovski ausgeschlossen. Swarovski behält sich vor, den Parkplatz per Videokameras einzusehen. Dies geschieht nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung. Das Campieren, Zelten, Nächtigen sowie das Zubereiten von Speisen sind untersagt.
  3. Zutritt und Aufenthalt: Der Zutritt zu den, der Aufenthalt in den und die Benutzung der Swarovski Kristallwelten samt allen Anlagen sind nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten, nur über die vorgesehenen Zugänge und nur unter Einhaltung der „Besuchsbedingungen“ sowie der Benutzungs- und Sicherheitshinweise zulässig. Kindern (das sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) sind der Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten sowie der Aufenthalt in den und die Benutzung der Anlagen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder zumindest einer volljährigen Begleitperson gestattet. Bei Minderjährigen (das sind Personen, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird vorausgesetzt, dass ihr Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten, ihr Aufenthalt in diesen und ihre Benutzung der Anlagen mit Zustimmung und Anleitung sowie unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erfolgt.
  4. Ticket: Der Kauf eines Einzeltickets berechtigt jeweils am Ausstellungstag zum einmaligen Eintritt in den Ausstellungsbereich und zum mehrmaligen Zutritt zum Spielbereich und zum Garten. Ticket und Jahresticket sind nicht übertragbar. Jahrestickets sind ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von einem Jahr gültig. Besucher sind verpflichtet, ihr Ticket während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts mitzuführen und dieses auf Verlangen Swarovski Mitarbeitern vorzuzeigen.Bei Verlust des Tickets wird dieses nicht ersetzt.
  5. Store-Besuch: Besucher, die nur den Store besuchen möchten, erhalten pro Person ein kostenloses Ticket für den Zugang zum Store.
  6. Benutzung: Die Anlagen in den Swarovski Kristallwelten können von Besuchern unter Wahrung der Zweckbestimmung, unter Beachtung und Einhaltung der „Besuchsbedingungen“ und der jeweiligen Benutzungs- und Sicherheitshinweise sowie unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson betreffend deren bzw. die begleiteten Kinder benutzt werden. Mit der Benutzung der Anlagen bestätigt der Besucher, sich ausreichend über Benutzungs- und Sicherheitshinweise informiert zu haben. Altersbeschränkung und Größe: Der Spielbereich (Spielturm und Spielplatz) darf nur von Personen genutzt werden, die das Mindestalter von vollendeten 4 Jahren (48 Monaten) erreicht haben und – sofern bei einem Spielgerät ausgewiesen – die erforderliche Mindestkörpergröße aufweisen.
    Verantwortung und Aufsicht: Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt die stetige Beaufsichtigung/Anleitung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen im Rahmen des Besuchs der Swarovski Kristallwelten. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene geeignet sind und dessen bzw. deren Alter sowie Entwicklungsstand entsprechen, wird samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt. In den Spielbereichen ist entsprechende Sorgfalt geboten. Sämtliche Ein- und Ausgänge sind freizuhalten.Die Benutzung der Anlagen, insbesondere der Spielbereiche und Spielgeräte, erfolgt ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht und mit Zustimmung der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen verantwortlich. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für die Verletzung ihrer Aufsichts-, Anleitungs- und Obhutspflichten in Bezug auf ihre bzw. die begleiteten Kinder. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für das Verhalten Minderjähriger.
  7. Mitarbeiter: Die Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keine Aufsicht. 
    Den Anweisungen der Swarovski Mitarbeiter ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.
    Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten sind berechtigt, Personen, die gegen die „Besuchsbedingungen“ verstoßen, sich in sonstiger Weise ungebührlich verhalten oder sich ohne reguläres und gültiges Ticket in den Swarovski Kristallwelten aufhalten, vom Besuch der Swarovski Kristallwelten auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Kosten werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können von der betreffenden Person nicht geltend gemacht werden.
  8. Haftung: Die Haftung von Swarovski für erlittene Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten, insbesondere der Benutzung der Anlagen, ist vollumfänglich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist die Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen der Swarovski Kristallwelten an einem der Ticketschalter geltend zu machen; dies gilt auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt werden. 
    Swarovski haftet weder für jegliche Verschmutzung, noch für Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung von persönlichen Gegenständen oder Bekleidung der Besucher, insbesondere wenn diese aus der Nichteinhaltung von Verhaltensregeln oder Sicherheitsbestimmungen resultieren. Ebenso wenig haftet Swarovski für Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Besucher.
  9. Schließfächer: Im Eingangsbereich und im Erdgeschoß des Spielturms sowie beim Swarovski Kristallwelten Eislaufplatz steht eine begrenzte Anzahl an Schließfächern kostenlos zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Obhutspflicht und Haftung von Swarovski für Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. des Inhalts von Schließfächern ist ausgeschlossen. 
  10. Hunde: Das Mitführen von Hunden ist nur bis zum Foyer/Großen Platz der Swarovski Kristallwelten und jeweils nur an der kurzen Leine und nur mit Beißkorb erlaubt. Hundeboxen stehen im Eingangsbereich in begrenzter Anzahl kostenlos zur Verfügung; die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die sichere Verwahrung der Hunde in den Hundeboxen liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Besuchers. Swarovski übernimmt keine Obhutspflicht oder Haftung. Das Mitführen von Assistenzhunden ist bei den Mitarbeitern am Ticketschalter anzumelden. Andere Tiere sind in den Swarovski Kristallwelten nicht erlaubt. Tierexkremente sind vom Hundehalter zu entsorgen.
  11. Wartung: Teilbereiche der Swarovski Kristallwelten können insbesondere aufgrund von Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder technisch bedingten Betriebsausfällen vorübergehend geschlossen sein. Swarovski behält sich vor, den Zutritt zu den Swarovski Kristallwelten aus Sicherheitsgründen oder Fällen höherer Gewalt einzuschränken oder einzustellen und die Swarovski Kristallwelten erforderlichenfalls vollständig räumen zu lassen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, auch nicht teilweise.
  12. Film & Foto: Es wird darauf hingewiesen, dass in den Swarovski Kristallwelten von Swarovski oder Dritten Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden, insbesondere auch im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops. Besucher, die solche Aufnahmen und eventuell spätere Veröffentlichungen nicht wünschen, werden gebeten, die jeweiligen Bereiche zu meiden. Sofern sich der Besucher nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, setzt Swarovski voraus, dass Besucher für sich und deren Kinder/Minderjährige/Schutzbefohlene unwiderruflich der Veröffentlichung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien sowie der unentgeltlichen Verwendung ihres Bildes und/oder ihrer Stimme zustimmen, insbesondere für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton, die von Swarovski oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Swarovski Kristallwelten und/oder der besuchten Veranstaltung erstellt werden.
    Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke sind gestattet, die Besucher sind jedoch selbst dafür verantwortlich, allenfalls notwendige Einwilligungen von abgebildeten Personen einzuholen. Gewerbliche Aufnahmen (Filmen und Fotografieren) sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Presseabteilung von Swarovski gestattet.
    Videoaufzeichnung: In den Swarovski Kristallwelten werden gelegentlich Videoaufzeichnungen durchgeführt.
  13. Audiogeräte: Die Verwendung mitgeführter Radio-, Phono-, Tonbandgeräte bzw. anderer Audiogeräte oder Musikinstrumente ist in den gesamten Swarovski Kristallwelten nicht gestattet. 
  14. WLAN: Die Swarovski Kristallwelten stellen ihren Besuchern unverbindlich einen kostenfreien WLAN-Zugang zur Verfügung. Für die Benutzung ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen im Rahmen der WLAN-Anmeldung zu akzeptieren. Jede Haftung von Swarovski ist ausgeschlossen.
  15. Recht: Ein Besuch der Swarovski Kristallwelten sowie die damit verbundenen rechtlichen Belange unterliegen samt den Besuchsbedingungen bzw. Bedingungen betreffend dem Verhalten und Aufenthalt in den Swarovski Kristallwelten ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sind Bestimmungen in diesen „Besuchsbedingungen“ gesamt oder teilweise unwirksam, berührt dies nicht die anderen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/Teilbestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

(B) Bedingungen betreffend Verhalten, Benutzung und Aufenthalt in den Swarovski Kristallwelten(kurz „Verhaltensordnung“):

Benutzung, Aufsicht, Alter, Größe:

  • Sämtliche Benutzungs- und Sicherheitshinweise und Piktogramme sind zu beachten und strikt einzuhalten. Anweisungen von Mitarbeitern der Swarovski Kristallwelten ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Kinder und Schutzbefohlene sind von ihren Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen im gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten durchgehend und ausschließlich selbst zu beaufsichtigen und anzuleiten. Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keine Aufsicht.
  • Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern bzw. die volljährigen Begleitpersonen haften für ihre Kinder und Schutzbefohlenen. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Begleitpersonen dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. Schutzbefohlene geeignet sind bzw. Alter und Entwicklungsreife entsprechen, wird vorausgesetzt.
  • Spielgeräte im Bereich des Spielturms und am Spielplatz sind ausschließlich für Personen ausgelegt, die das 4. Lebensjahr (mindestens 48 Monate) vollendet haben, und sind teilweise für eine Mindestkörpergröße von 110 cm ausgelegt. Die diesbezügliche Verantwortung obliegt den Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen. Die Kleinkindschaukel sowie die Sandkiste des Spielplatzes dürfen auch von Kindern unter 4 Jahren (48 Monaten), jedoch nur unter ständiger Aufsicht der Eltern bzw. einer volljährigen Begleitperson benutzt werden.
  • Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen müssen bei allen Wasserflächen stets Sichtkontakt zu ihren bzw. begleiteten Kindern und Schutzbefohlenen halten.
  • Auf dem gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten gilt ein striktes Helmverbot (ausgenommen vom Helmverbot ist ausschließlich die Benutzung des Swarovski Kristallwelten Eislaufplatzes).  Helme, Schals, Ketten, (Hand-)Taschen, Rucksäcke etc. oder andere Gegenstände, die eine Verletzungsgefahr oder ein Hängenbleiben bei Verwendung der Spielbereiche/Spielgeräte oder Anlagen mit sich bringen könnten, sind strikt verboten.
  • Die Benutzung der Anlagen ist ausschließlich zum vorgesehenen Zweck, in der angegebenen Körperhaltung und unter Beachtung der angegebenen Benutzungs- und Sicherheitshinweise gestattet.
  • In den Swarovski Kristallwelten sind ausschließlich Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle und Geräte mit Lenkstab erlaubt. Alle sonstigen Rollgeräte oder Rollfahrzeuge, wie z.B. Rollerskates, Scooter, Skateboards, Fahr- oder Laufräder und sonstige Sportgeräte, sind in den gesamten Swarovski Kristallwelten nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für den Spielturm und für den Spielplatz.
  • Dunkelheit sowie die an manchen Stellen vorherrschende räumliche Beengtheit in den Wunderkammern können zu Orientierungslosigkeit und/oder Klaustrophobie führen. Achtung bei Epilepsie.

 

Park:

  • Rasenflächen, sofern eben und leicht begehbar, laden zum Betreten und Verweilen ein.
  • Vorhandene mobile Sitz- und Liegemöglichkeiten stehen zur freien Verfügung. Es wird ersucht, diese in den jeweiligen Bereichen der Kristallwolke und dem Spielplatz zu belassen. Campieren ist nicht gestattet.
  • Entsprechend den Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall etc.) kann es zu verstärkter Rutschgefahr oder zu eingeschränktem Winterdienst kommen. Das Verhalten ist den Witterungsbedingungen anzupassen; Beschilderungen und Absperrungen sind zu beachten und zu befolgen.
  • Blumenwiesen, naturbelassene Bereiche, Pflanzen, Bäume, Kunstwerke, Baulichkeiten wie Mauern, Geländer, Absperrungen, sonstige Einrichtungen, Bauten, steile Hänge und Hügel sowie sämtliche Bereiche, die entsprechende Hinweise aufweisen, dürfen nicht betreten oder beklettert werden. Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.
  • Zäune, Sicherheitsgitter, Hindernisse und Absperrungen aller Art dürfen nicht überschritten oder entfernt werden.
  • Wasser eignet sich nur dort zum Trinken, wo es ausdrücklich als Trinkwasser ausgewiesen ist.
  • Das Betreten aller Wasserflächen ist strikt untersagt. Im Winter gilt zusätzlich ein striktes Betretungsverbot aller Eisflächen.

 

Allgemeines Verhalten:

  • Um rücksichts- und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Besuchern und im Hinblick auf Anlagen, Gebäude, Flächen und Einrichtungen wird ersucht. Störung der öffentlichen Ordnung, die Anwendung körperlicher oder verbaler Gewalt, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Missachtung der „Besuchsbedingungen“, Beschädigung(sversuche) und ähnliches Verhalten können zum umgehenden Verweis aus den Swarovski Kristallwelten, ohne Anspruch auf Kostenersatz oder Schadenersatz, führen.
  • Das Telefonieren in den Wunderkammern der Swarovski Kristallwelten (Ausstellungsbereich) ist nicht gestattet.
  • Ein Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im gesamten Areal nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in allen Gebäuden nicht erlaubt.
  • Rauchen ist nur an ausgewiesenen Plätzen zulässig. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
  • Feuerstellen und jedes Hantieren mit offener Flamme sind in den gesamten Kristallwelten strikt verboten.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
  • Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie von illegalen Gegenständen oder Substanzen sind in den Swarovski Kristallwelten nicht gestattet. Swarovski behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
  • Sämtliche gewerblichen Aktivitäten, das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Werbemaßnahmen (einschließlich des Verteilens von Flugblättern, Flyern und Broschüren sowie des Tragens von Plakaten), die Veranstaltung von Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen sowie das Betteln sind auf dem gesamten Areal der Swarovski Kristallwelten (einschließlich der zugehörigen Anlagen) ausdrücklich verboten.


(C) Bedingungen für Veranstaltungen und Workshops in den Swarovski Kristallwelten

  • Swarovski behält sich vor, für den Besuch von Veranstaltungen und Workshops für Familien, Kinder und/oder Minderjährige in den Swarovski Kristallwelten gesonderte Anforderungen, insbesondere betreffend Alter oder Mindestvoraussetzungen der Teilnehmer, vorzusehen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf zu verwendende Materialien, Werkzeuge und Techniken. Swarovski behält sich vor, die Teilnahme an Veranstaltungen oder Workshops in begründeten Fällen abzulehnen.
  • Eltern bzw. befugte volljährige Begleitpersonen von an solchen Veranstaltungen oder Workshops teilnehmenden Kindern und Minderjährigen sind verpflichtet, vor Beginn eine entsprechende Erklärung zu unterfertigen sowie ihre vollständigen Kontaktdetails anzugeben, die eine jederzeitige unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen. Ferner ist anzugeben, wer das betreffende Kind abzuholen befugt ist; die Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten sind nicht ermächtigt, das Kind an eine andere Person als die genannten zu übergeben oder das Kind ohne Betreuung alleine zu entlassen. Swarovski behält sich vor, in dieser Erklärung auch weitere Bestimmungen vorzusehen, welche in Ergänzung zu den vorliegenden Bedingungen Geltung erlangen.
  • Eltern bzw. befugte volljährige Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Kinder persönlich an die entsprechenden Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten zu übergeben und zum angegebenen Zeitpunkt nach der Veranstaltung (selbst oder durch eine entsprechend befugte volljährige Person) wieder in Empfang zu nehmen. Eltern bzw. befugte volljährige Begleitpersonen haben ihre Kinder/Minderjährige darüber zu informieren, dass sie während der Veranstaltung bzw. während des Workshops den Anweisungen der Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten unbedingt Folge zu leisten haben.
  • Eltern bzw. befugte volljährige Begleitpersonen sind verpflichtet, die Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten über allfällige gesundheitliche Auffälligkeiten oder Anforderungen (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Epilepsie, etc.), besondere Verhaltensmerkmale (z.B. verzögerte Entwicklung) und sämtliche sonstigen erforderlichen Informationen und Bedürfnisse der Kinder/Minderjährigen zu informieren. Die Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten sind nicht befugt, den Kindern/Minderjährigen (selbst mitgebrachte) Medikamente zu verabreichen und/oder die Selbsteinnahme zu überwachen.
  • Im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzt und/oder das Kind/der Minderjährige zu einem Arzt bzw. in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern bzw. befugte volljährige Begleitpersonen werden in diesem Falle umgehend verständigt. Für die Dauer der Betreuung liegen medizinisch notwendige Entscheidungen im Ermessen des Arztes bzw. – bei Gefahr im Verzug – im Ermessen der Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten.
  • Sofern die Veranstaltung bzw. der Workshop auch eine Verpflegung der Teilnehmer umfasst, übernehmen Swarovski und/oder die Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten keine Haftung für allergische Reaktionen aufgrund nicht ausdrücklich mitgeteilter (und, im Falle teilnehmender Kinder/Minderjähriger, dokumentierter) Allergien/Unverträglichkeiten.
  • Die Veranstaltungsmitarbeiter der Swarovski Kristallwelten erläutern und demonstrieren den richtigen und sicheren Umgang mit den Materialien, Werkzeugen und Techniken. Eine Haftung für missbräuchliche oder unsachgemäße Verwendung durch die Teilnehmer wird nicht übernommen. Ebenso wenig kann eine Haftung für Verlust, Abhandenkommen, Verschmutzung, Beschädigung und/oder sonstige Beeinträchtigung von mitgebrachten Gegenständen oder Kleidung der Teilnehmer übernommen werden.
  • Nur Teilnehmer, die über eine aufrechte Kranken-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung verfügen, sind zur Teilnahme an den Veranstaltungen und Workshops berechtigt.
  • Für im Rahmen einer Veranstaltung/eines Workshops von den Teilnehmern angefertigte Produkte übernimmt Swarovski keinerlei Gewähr, Garantie oder Haftung.
  • Für diese Veranstaltungen und Workshops gelten die „Besuchsbedingungen“ der Swarovski Kristallwelten, insbesondere die Bestimmungen der „Verhaltensordnung“.

 

(D) Bedingungen für den Gastronomiebereich

  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Im gesamten Gastronomiebereich gilt absolutes Rauchverbot.
  • Im Gastronomiebereich ist das Mitführen von Tieren nicht erlaubt. Für Hunde stehen im Eingangsbereich Hundeboxen zur Verfügung.
  • Swarovski übernimmt keine Haftung für die Garderobe.
  • Gemäß dem Tiroler Jugendschutzgesetz wird an Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kein Alkohol abgegeben. 

(E) Bedingungen für das Betreten und die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten (kurz „Benutzungs- und Eislaufordnung“) 

  • Für das Betreten und die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten gelten neben den Teilen (A) bis (D) der „Besuchsbedingungen“ die hier angeführten Bedingungen (zusammen kurz „Benutzungs- und Eislaufordnung“).
  • Das Helmverbot sowie das allgemeine Verbot des Betretens von Eisflächen jeweils gemäß (B) „Verhaltensordnung“ gelten nicht für die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten.

    • Der Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten besteht aus der Eislaufbahn und der Eisstockbahn samt allen dazugehörigen Eislaufplatzeinrichtungen und Zugängen.
    • Mit dem Erwerb des Tickets und/oder dem Betreten und/oder der Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten stimmt der Besucher ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser „Benutzungs- und Eislaufordnung“ zu und bestätigt, sich ausreichend über die „Benutzungs- und Eislaufordnung“ und Sicherheitshinweise informiert zu haben und diese anzuerkennen.

    • Hinweis: Besucher und Benutzer des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten werden auf das mit dem Betreten und/oder der Benutzung von Eislaufplätzen einhergehende erhöhte Unfallrisiko hingewiesen. Dieses kann insbesondere aufgrund von eis- und/oder tauwasserbelasteten Bodenflächen (Rutschgefahr) entstehen. Eislaufen stellt eine sportliche Tätigkeit dar, weshalb eine entsprechend erhöhte Vorsicht und eine möglichst realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten bzw. der Fähigkeiten von Schutzbefohlenen geboten sind. 
  • Ticket: Der Kauf eines Einzeltickets berechtigt jeweils am Ausstellungstag zur Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten. Jahrestickets berechtigen zur wiederholten Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten. Ein Ticket für den Store-Besuch berechtigt nicht zur Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten. Ticket und Jahresticket sind nicht übertragbar. 

  • Laufzeiten: Der Zutritt zum Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten und dessen Benutzung sind nur während der ausgewiesenen oder bekannt gegebenen Laufzeiten sowie während der ausdrücklich vereinbarten Benutzungszeiten und jeweils nur über die vorgesehenen Zugänge und unter Beachtung, Anerkennung und Einhaltung der „Benutzungs- und Eislaufordnung“ samt Sicherheitshinweisen zulässig. Beginn und Ende der Laufzeiten werden durch Aushang oder per Durchsage bekannt gegeben. Eine Benutzung außerhalb der Öffnungszeiten der Swarovski Kristallwelten ist jedenfalls unzulässig. Die Betreiberin behält sich vor, den gesamten Eislaufplatz insbesondere wegen Wartungstätigkeiten vorübergehend zu sperren oder Teile der Eisfläche abzutrennen und für den allgemeinen Eislaufbetrieb vorübergehend zu sperren (z. B. für Eisstockschießen etc.). Insbesondere witterungs- oder veranstaltungsbedingt können die Laufzeiten verkürzt und der Betrieb des Eislaufplatzes auch zur Gänze eingestellt werden. Bei Erreichen der maximal zulässigen Anzahl an Eisläufern auf der Eisfläche kann es zu Wartezeiten kommen.

  • Zutritt und Benutzung: Kindern (das sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) ist der Zutritt zum Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten und dessen Benutzung nur in Begleitung und unter Aufsicht von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder zumindest einer volljährigen Begleitperson gestattet. Bei Minderjährigen (das sind Personen, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird vorausgesetzt, dass ihr Zutritt zum Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten und dessen Benutzung mit Zustimmung und Anleitung sowie unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erfolgt. Der Zutritt ist Personen nicht gestattet, die unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels stehen, Tiere mit sich führen, nicht die körperliche Eignung aufweisen oder sich nicht an die Vorgaben dieser „Benutzungs- und Eislaufordnung“ oder die Vorgaben der Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten halten. 

  • Verantwortung und Aufsicht: Das Betreten und die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen sind sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die Sicherheit ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen verantwortlich. Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt eigenverantwortlich die stetige Beaufsichtigung/Anleitung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen während der gesamten Dauer des Betretens und der Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson, ob die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene angemessen ist und dessen bzw. deren Alter sowie Entwicklungsstand entspricht, wird samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für das Verhalten ihrer Kinder und Minderjähriger sowie für die Verletzung ihrer Aufsichts-, Anleitungs- und Obhutspflichten in Bezug auf ihre bzw. die begleiteten Kinder und Minderjährige.Die Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten übernehmen keinerlei Aufsicht.

  • Schulen und Vereine: Bei Gruppenbesuchen, etwa von Schülern, tragen die Aufsichtspersonen/Begleitpersonen die volle Verantwortung für die Gruppe. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Aufsichtspersonen/Begleitpersonen, und diese haben für die Beachtung und Einhaltung der „Benutzungs- und Eislaufordnung“ durch die Gruppe zu sorgen.

  • Ausrüstung: Das Betreten und die Benutzung der Eisfläche sind nur mit Eislaufschuhen und geeigneter Ausrüstung erlaubt. Ausnahme ist der Zugang zum Eisstockschießen über die Eisfläche. Rutschfeste Schuhe werden dringend empfohlen. Zur eigenen Sicherheit sollte die Eisfläche nicht ohne Handschuhe betreten oder benutzt werden. Es wird ferner zur eigenen Sicherheit die Verwendung von Helmen dringend empfohlen, insbesondere bei Ungeübtheit des Eisläufers. Das Betreten und die Benutzung der Eisstockfläche sind nur mit dafür vorgesehenem und für das Eisstockschießen geeignetem Schuhwerk und geeigneter Ausrüstung erlaubt. Die Bodenmarkierungen sind zu beachten und den Anweisungen der Swarovski Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  • Rutschfeste Schuhe werden auch außerhalb der Eisfläche empfohlen.
     

Verhalten:

  • Allgemeine Verhaltensordnung: Die Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten erfordert Rücksichtnahme auf andere. Besucher und Benutzer des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Bei einem Unfall sind unverzüglich die nächsten Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten (Eislaufschuh-Verleih) zu informieren.

  • Nicht gestattetes Verhalten
    • Nicht gestattet sind Schnelllaufen, Kettenlaufen, Sprungfiguren, Fangspiele und das Werfen von Schneebällen.
    • Nicht gestattet ist das Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung.
    • Nicht gestattet ist das Benutzen von Eisschnelllaufschuhen.
    • Nicht gestattet sind die Mitnahme oder Benutzung von Eishockeyschlägern jeder Art, Pucks, Bällen, Spielgeräten oder Ähnlichem.
    • Nicht gestattet sind das Überschreiten oder Entfernen von Absperrungen.
    • Nicht gestattet ist das Sitzen auf den Banden oder mobilen Absperrungen.
    • Nicht gestattet sind die Mitnahme und der Verzehr von Speisen oder Getränken auf die bzw. der Eisfläche sowie die Mitnahme von zerbrechlichen Gegenständen (insbesondere aus Glas, Porzellan etc.).
    • Nicht gestattet sind das Rauchen oder Hantieren mit offener Flamme.
    • Nicht gestattet sind das Wegwerfen oder Belassen von jeglichen Gegenständen und Abfall auf der Eisfläche.
    • Nicht gestattet ist die Verwendung von Kopfhörern.
    • Nicht gestattet ist das Betreten der Eisfläche während der Eispflege und Eiserneuerung und des Einsatzes von diesbezüglichen Gerätschaften.
    • Nicht gestattet ist das Betreten mit Eislaufschuhen von Bodenbereichen, die nicht durch Gummiauflagen geschützt sind.
    • Nicht gestattet ist das Befahren der Eisfläche mit Fahrzeugen aller Art, mit Kinderwägen etc. sowie mit sonstigen Fortbewegungshilfen.
  • Beanstandungen: Mängel oder Verunreinigungen des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten sind unverzüglich den Mitarbeitern der Swarovski Kristallwelten mitzuteilen.
  • Eispflege und Eiserneuerung: Beginn und Ende der Durchführung von Eispflege und Eiserneuerung werden von Mitarbeitern der Swarovski Kristallwelten bekannt gegeben. Das Betreten der Eisfläche ist erst wieder nach der ausdrücklichen Freigabe durch Mitarbeiter der Swarovski Kristallwelten gestattet.
     
  • Laufhilfen: Laufhilfen stehen auf dem Eis zur Verfügung. Die Benutzung dieser Laufhilfen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Laufhilfen sind nach Gebrauch derart auf der Eislauffläche abzustellen, dass für die anderen Eisläufer keine Verletzungsgefahr entsteht.
  • Haftung: Die Haftung von Swarovski für erlittene Schäden im Zusammenhang mit dem Betreten und/oder der Benutzung des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten ist vollumfänglich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist die Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Swarovski haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die den Besuchern des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten durch andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten geltend zu machen; dies gilt auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt werden. Swarovski haftet nicht für eine Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung von persönlichen Gegenständen oder Bekleidung der Besucher. Ebenso wenig haftet Swarovski für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.  

  • Verleih von Eislaufschuhen: Swarovski verleiht gegen eine festgesetzte Kaution Eislaufschuhe und Helme. Die Kaution beträgt 20,- Euro. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass die Kufen der Eislaufschuhe geschliffen und scharfkantig sind. Bei unsachgemäßer Handhabung können Verletzungen oder Sachbeschädigungen (z. B. Kleidung) eintreten. Es gelten die folgenden Bedingungen für den Verleih von Eislauf-Schuhen und Helmen:
  • Der Verleih erfolgt unter der Voraussetzung „Solange der Vorrat reicht“.
  • Das Ausleihen von Eislaufschuhen und Helmen ist nur für die Dauer des Besuchs des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten zulässig. Die Eislaufschuhe und Helme sind nach dem Gebrauch beim Eislaufschuh-Verleih zu retournieren. Ausgeliehene Gegenstände dürfen nicht vom Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten entfernt werden.
  • Eislaufschuhe und Helme sind unverzüglich auf Passform und Mängelfreiheit zu überprüfen. Beschädigungen, falsche Größe oder sonstige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Solche Eislaufschuhe und Helme dürfen nicht verwendet werden und sind unverzüglich unter entsprechendem Hinweis beim Eislaufschuh-Verleih auszutauschen.
  • Fragen zu den ausgeliehenen Gegenständen (Eislaufschuhe, Helme), insbesondere zu deren Verwendung, sind an die Swarovski Mitarbeiter beim Eislaufschuh-Verleih zu richten. 
  • Der Ausleiher haftet für Beschädigung und Verlust von ausgeliehenen Gegenständen

Eisstockschießen: Eisstockschießen ist nur während der ausgewiesenen Zeiten und nur innerhalb des hierfür eigens abgesperrten Bereichs der Eisfläche zulässig. Das Eisstockschießen hat so zu erfolgen, dass keine anderen Besucher und Benutzer des Eislaufplatzes der Swarovski Kristallwelten gefährdet oder verletzt werden. Auf die Verwendung einer geeigneten Ausrüstung (insbesondere Schuhwerk) ist eigenverantwortlich zu achten. Durch das Eisstockschießen dürfen keine anderen Besucher gefährdet werden. Das Entfernen von Absperrungen ist strikt untersagt. 

Eislaufunterricht: Jede gewerbliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erteilung von Eislaufunterricht auf dem Eislaufplatz der Swarovski Kristallwelten ist untersagt.